Nutzungsbedingungen / Lizenzbedingungen für CodeRoom
Stand: 15.04.2026 Geltungsbereich: Diese Nutzungsbedingungen regeln ergänzend zu Angebot, Vertrag, AGB und ggf. Auftragsverarbeitungsvertrag die Nutzung der Lernplattform CodeRoom durch den Kunden.
1. Vertragsgegenstand
CodeRoom ist eine webbasierte Plattform zur Durchführung, Organisation und Betreuung digitaler Lehr- und Lernangebote sowie zur Anlage und Verwaltung von Kursen, Benutzerkonten und Freigaben.
Diese Nutzungsbedingungen regeln den Umfang der dem Kunden eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen einer zeitlich befristeten Schullizenz bzw. institutionellen Nutzungslizenz.
2. Art der Lizenz
Der Anbieter räumt dem Kunden für die vereinbarte Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, CodeRoom im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Lehr-, Lern- und Organisationszwecke zu nutzen.
Die Lizenz wird als Schullizenz / institutionelle Nutzungslizenz für eine vertraglich bestimmte Anzahl von Studierenden bzw. Nutzenden und für einen Zeitraum von einem Jahr eingeräumt, sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
3. Umfang der Nutzungslizenz
Die Nutzungslizenz regelt nicht den bloßen technischen Zugriff auf CodeRoom als solchen, sondern den vertraglich zulässigen Nutzungsumfang der Plattform, insbesondere:
- die Anzahl der im Lizenzzeitraum neu anlegbaren Kurse,
- die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, die auf diese Kurse zugreifen können,
- den vereinbarten institutionellen Einsatzbereich.
Der Zugriff auf CodeRoom kann grundsätzlich auch unabhängig von einer aktiven Nutzungslizenz technisch möglich sein. Maßgeblich für die zulässige Nutzung ist jedoch ausschließlich der vertraglich vereinbarte Lizenzumfang.
4. Berechtigte Nutzergruppen
Die Nutzung von CodeRoom ist im Rahmen des Vertrags sowohl für Lehrende als auch für Lernende zulässig.
Soweit vertraglich vereinbart, kann der Kunde Benutzerkonten für die in seiner Einrichtung tätigen oder ihr zugeordneten Personen anlegen und verwalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung nur durch den vereinbarten Nutzerkreis erfolgt.
5. Laufzeit der Nutzungslizenz
Die Nutzungslizenz gilt für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum, in der Regel für ein Jahr ab dem vertraglich festgelegten Beginn.
Mit Ablauf der Nutzungslizenz endet das Recht, CodeRoom in dem lizenzierten Umfang für die Neuanlage weiterer Kurse oder für eine darüber hinausgehende lizenzpflichtige Nutzung in Anspruch zu nehmen, soweit keine Verlängerung oder Folgevereinbarung getroffen wird.
6. Fortbestand von Kursen, Benutzerkonten und Freigaben
Bereits eingerichtete Kurse, Benutzer-Accounts und Freigaben können auch nach Ende einer Nutzungslizenz erhalten bleiben, sofern hierfür eine entsprechende vertragliche Vereinbarung besteht und insbesondere ein fortgeltender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorliegt, soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich ist.
Ein Fortbestand gespeicherter Daten, Kurse und Benutzerkonten nach Ende der Lizenz bedeutet nicht automatisch eine fortbestehende Berechtigung zur weitergehenden lizenzpflichtigen Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus.
7. Zulässige Nutzung
Der Kunde darf CodeRoom ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke nutzen. Zulässig ist insbesondere die Nutzung für Lehre, Ausbildung, Studium, Übung, Kursverwaltung, Lernbegleitung und damit zusammenhängende organisatorische Zwecke innerhalb der Einrichtung des Kunden.
8. Unzulässige Nutzung
Nicht zulässig ist insbesondere:
- die Überlassung der Plattform an Dritte außerhalb des vertraglich vereinbarten Nutzerkreises,
- die Nutzung über den vereinbarten Lizenzumfang hinaus,
- die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Zugängen an nicht berechtigte Personen,
- die Umgehung technischer oder organisatorischer Beschränkungen des vereinbarten Nutzungsumfangs,
- die Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken.
9. Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter gewährleistet eine Dienstverfügbarkeit von mehr als 95 % im Jahresmittel, soweit nicht im Vertrag oder in einer gesonderten Leistungsbeschreibung etwas Abweichendes geregelt ist.
Größere Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in den Abend- oder Nachtstunden durchgeführt und erfolgen in der Regel ausfallfrei oder mit möglichst geringer Beeinträchtigung des laufenden Betriebs.
Nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit gelten insbesondere:
- geplante und angekündigte Wartungsfenster,
- Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters,
- Ausfälle der Internetverbindung oder der IT-Infrastruktur des Kunden,
- Fälle höherer Gewalt.
10. Support und Störungsmeldungen
Bei Störungen ist der Anbieter während der üblichen Geschäftszeiten per E-Mail sowie telefonisch unter 04131 7066485 erreichbar.
Störungsmeldungen sollen möglichst nachvollziehbar beschrieben werden und die für die Eingrenzung erforderlichen Informationen enthalten. Der Anbieter nimmt gemeldete Störungen im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten entgegen und bearbeitet sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
11. Datenschutz, Informationssicherheit und Auftragsverarbeitung
Weitere Regelungen zu Datenschutz, Informationssicherheit, technischen und organisatorischen Maßnahmen, etwaigen Audit-Rechten sowie zur Auftragsverarbeitung ergeben sich aus dem jeweils gesondert bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und dessen Anlagen.
Soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gelten insoweit vorrangig die Regelungen des AVV.
12. Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich,
- die Plattform nur im vereinbarten Umfang zu nutzen,
- Zugänge und Berechtigungen innerhalb seiner Organisation ordnungsgemäß zu verwalten,
- unberechtigte Zugriffe zu verhindern,
- nur solche Personen zuzulassen, die vom vereinbarten Nutzerkreis umfasst sind.
13. Folgen der Überschreitung des Nutzungsumfangs
Bei einer Nutzung über den vereinbarten Lizenzumfang hinaus ist der Anbieter berechtigt, die hierfür anfallende zusätzliche Vergütung nach Maßgabe des Vertrags oder der gültigen Preisliste zu verlangen.
Bei erheblicher oder fortgesetzter vertragswidriger Nutzung kann der Anbieter nach vorheriger Aufforderung zur Abhilfe angemessene Maßnahmen ergreifen, insbesondere den Zugriff auf lizenzpflichtige Funktionen beschränken oder sperren.
14. Rangfolge der Vertragsunterlagen
Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten:
- individuelle vertragliche Vereinbarungen,
- Angebot und Leistungsbeschreibung,
- der Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich Anlagen,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
Bei Widersprüchen gehen Individualvereinbarungen diesen Nutzungsbedingungen vor.